top of page

AGB

Gültig ab 27.11.2023

1. Präambel

1.1. Cointract AG (nachfolgend "CTAG") ist eine nach schweizerischem Recht gegründete Aktiengesellschaft, die im Handelsregister des Kantons Luzern unter der Nummer CHE-334.091.887 eingetragen ist und ihren Sitz in 6213 Knutwil (LU) hat.

1.2. CTAG erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte, die auf einer Blockchain oder einem anderen verschlüsselungsbasierten verteilten Register ausgegeben und übertragen werden (nachfolgend "Crypto Assets").

1.3. CTAG ist Mitglied der geldwäschereigesetzlichen Selbstregulierungsorganisation (SRO) «VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen» (nachfolgend "VQF; www.vqf.ch; CHE-105.015.009), Zug, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (nachfolgend "FINMA"; www.finma.ch) anerkannt und beaufsichtigt wird.

1.4. CTAG untersteht keiner (direkten) FINMA-Aufsicht. Die Crypto Assets werden nicht von der bankenrechtlichen Einlagensicherung erfasst.

2. Zweck und Anwendungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und CTAG ("Geschäftsbeziehung") und sind integrierenden Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und CTAG. Diese AGB regeln ferner den übergeordneten Rahmen des vertraglichen direkten Verhältnisses zwischen dem Kunden und den Kooperations- und Handelspartnern der CTAG, insbesondere und namentlich die Blockchain-Plattform «Nexo» (nachfolgend "Nexo" oder "CTAG-Handelspartner"; www.nexo.io) (kollektiv nachfolgend "Kooperationspartner").

2.2. Als Kunden gelten natürliche Personen, welche die Dienstleistungen von CTAG in Anspruch nehmen. CTAG erbringt ihre Dienstleistungen für Kunden, die eine wirksame Kundenbeziehung mit CTAG eröffnet haben. CTAG bietet ihre Dienstleistungen nur handlungsfähigen Personen an, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die schweizerische Staatsbürgerschaft oder derjenige eines EU-Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreiches haben. Für sogenannte "US Persons" nach Massgabe der amerikanischen Gesetze und Vorschriften oder für ausländische politische exponierte Personen (PEPs) stehen die Dienstleistungen der CTAG nicht zur Verfügung.

2.3. CTAG erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Crypto Assets, insbesondere für das Einzahlen von Fiat-Währungen, das Verwahren, das Handeln und die Ausleihe von Crypto Assets, (nachfolgend "Dienstleistung(en)") und stellt ihren Kunden dazu eine Mobile Applikation (nachfolgend "CTAG-App") zur Verfügung.

Der Zugriff auf und die Nutzung der Crypto Assets unterliegen den hierin enthaltenen wichtigen rechtlichen Hinweisen. Diese AGB können durch besondere Vereinbarungen ergänzt werden, die im Zusammenhang mit von CTAG angebotenen Dienstleistungen oder Produkten gelten. Im Falle eines Konflikts haben besondere Vereinbarungen Vorrang, wie auch die mit jedem Kunden separaten abgeschlossene Dienstleistungsvereinbarung.

Mit dem Zugriff auf und der Nutzung der CTAG-App bestätigt der Kunde, die Dienstleistungsbestätigung bzw. -vereinbarung und die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Darüber erklärt sich der Kunde einverstanden, dass CTAG die Dienstleistungsvereinbarung und/oder die AGB jederzeit anpassen kann und darf. Wenn der Kunde mit den Anpassungen nicht einverstanden ist, ist er gehalten, die Nutzung der Dienstleistungen einzustellen und CTAG ohne Verzug schriftlich darüber zu informieren. CTAG ist diesfalls berechtigt, die Geschäftsbeziehung unmittelbar aufzulösen.

2.4. CTAG behält sich vor, die angebotenen Dienstleistungen abzuändern, einzustellen oder um weitere Dienste zu ergänzen. CTAG behält es sich insbesondere vor, den Kauf oder Verkauf von Crypto Assets in der CTAG-App vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.

3. Cold und Hot Wallets; Verwahrung und Schutz von digitalen Vermögensverwerten (Crypto Assets)

3.1. Die Dienstleistungen stehen im Kontext mit der Eröffnung und Verwaltung von insbesondere zwei Wallets:

  • Hot Wallet (Handels-/Ertragskonto)

Über dieses beim Kooperationspartner Nexo eröffneten und geführten Wallet (Sammelverwahrung) kann der Kunde seine Crypto Assets bei diesem Partnerunternehmen verwahren, handeln und ausleihen.

Das Hot Wallet wird in der CTAG-App virtuell als (i) Trading Wallet-Adresse (Handelskonto) und (ii) Earning Wallet-Adresse (Ertragskonto) dargestellt.

  • Cold Wallet (Safe)

Dieses Wallet (Einzelverwahrung) ist mit einem Tresor oder Safe, der sich beim Kunden zuhause befindet, vergleichbar, in welchem Crypto Assets mit einem höheren Schutz aufbewahrt werden können. Über dieses Wallet kann der Kunde seine Private Keys sicher aufbewahren.

3.2. Die im Hot Wallet des Kunden verwahrten Crypto Assets werden durch den CTAG-Handelspartner verzinst. Im Gegensatz dazu werden die im Cold Wallet des Kunden gelagerten Werte nicht verzinst.

3.3. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegenüber der CTAG und/oder die Kooperationspartner an Dritte, im Zusammenhang mit den Wallets, erfordert die schriftliche Zustimmung von CTAG.

Hot Wallet (Handels-/Ertragskonto)

3.4. Die Eröffnung und Verwaltung des Hot Wallet erfolgt beim CTAG-Handelspartner durch die CTAG-App.

3.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Hot Wallet verwahrten Crypto Assets an den Handelspartner Nexo ausgelehnt werden, sich dadurch auf der Bilanz dieses Anbieters befinden und entsprechend einem Gegenparteienrisiko unterliegen. Der Kunde erhält im Gegenzug eine Entschädigung (Zins) durch Nexo.

Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Ausleihe auf sein Risiko erfolgt.

3.6. Das Hot Wallet dient der Abwicklung von Transaktionen im Zusammenhang mit der CTAG-App. Dies betrifft im Besonderen die Abwicklung von Kauf- und Verkaufsaufträgen, der Gutschrift und der Belastung von Zinsen, Ausschüttungen oder Gebühren, etc. Das Hot Wallet kann nicht für den gewöhnlichen Zahlungsverkehr verwendet werden. Eben so wenig kann es als Grundlage für Kassageschäfte, Börsengeschäfte, das Kreditgeschäft oder andere Bankdienstleistungen dienen.

3.7. Um dem Kunden einen besseren Überblick über das in digitale Vermögenswerte gezeichnete Risikos zu gewähren, werden die im Hot Wallet verwahrten Werte in der CTAG-App virtuell in zwei separaten Wallets dargestellt:

  • In der "Trading Wallet-Adresse" (Handelskonto) werden die Coins angezeigt, die einem Marktrisiko unterliegen und entsprechend höhere Wertschwankungen aufweisen können.

  • In der "Earning Wallet-Adresse" (Ertragskonto) werden die Stablecoins angezeigt, die fest an eine Reservewährung (z.B. USD oder EUR) oder andere Vermögenswerte (z.B. Edelmetalle) gebunden sind und die somit einem geringeren Marktrisiko unterliegen.

Cold Wallet (Safe)

3.8. CTAG bietet den Kunden gegen eine Verwahrungsgebühr die Möglichkeit an, die Private Keys seiner Crypto Assets in einem auf seinem Namen lautenden Safe zu verwahren und zu schützen (Einzelverwahrung).

 

3.9. CTAG übergibt dem Kunden bei der Safe-Eröffnung die Access Keys zum Safe und stellt ihm seine Private Keys in einem verschlüsselten PDF persönlich zu. CTAG hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Guthaben und Passwörter des Kunden.

 

3.10. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass er allein dafür verantwortlich ist, die Seed Phrase (Seed Recovery Phrase) sicher aufzubewahren, um seine Crypto Assets, im Fall eines Verlustes seines Geräts wiederherstellen zu können. Wenn der Kunde den Zugang zu seinem Gerät verliert, erkennt er ausdrücklich an und stimmt zu, dass alle Werte, die er in den Safe gelegt hat, unzugänglich werden, es sei denn, er hat die ihm von CTAG zugestellten Seed Phrase seines Safes an einem sicheren Ort aufbewahrt und beauftragt CTAG auf dieser Basis den Safe wiederherzustellen.

4. CTAG-Handelspartner - Auftrag und Vollmacht

4.1. CTAG erbringt die Dienstleistungen über ihre Mobile Applikation (CTAG-App). CTAG obliegen ferner die Kundenidentifikation (KYC) und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten. CTAG erbringt die Dienstleistungen teilweise in Kooperation mit externen Partnern im In- und Ausland, über die der Empfang von Fiat-Währungen, die Verwahrung, der Handel und die Ausleihe von Crypto Assets erfolgt.

4.2. Mit dem Einverständnis des Kunden zu diesen AGB erteilt der Kunde CTAG gleichzeitig den Auftrag und die Vollmacht, im Namen des Kunden beim CTAG-Handelspartner, namentlich Nexo (www.nexo.io), (i) einen Kundenvertrag betreffend ein Hot Wallet abzuschliessen, welcher dessen Bestimmungen untersteht (https://nexo.io/terms-and-conditions), und (ii) in diesem Kontext ein Hot Wallet beim CTAG-Handelspartner zu eröffnen und in technischer Hinsicht zu betreuen, mit welchem der Kunde beim CTAG-Handelspartner Crypto Assets erwerben, veräussern oder ausleihen kann.

4.3. Der Kunde stimmt zu, dass CTAG die vom Kunden einbezahlten und beim Kooperationspartner Bity AG (CHE-329.301.814), Neuenburg, in USDT gewechselten Beträge, in die durch ihn vorgegebenen Crypto Assets wechselt und in das Hot Wallet des Kunden beim CTAG-Handelspartner legt, dies gemäss Dienstleistungsvereinbarung und AGB. Die technische Betreuung beinhaltet jedwelche konzeptionellen, organisatorischen und buchhalterischen Tätigkeiten.

4.4. Mit der Einverständniserklärung betreffend Dienstleistungsvereinbarung bestätigt der Kunde den Umfang der von CTAG bezogenen Dienstleistungen und erteilt CTAG die Vollmacht, die Transaktionen gemäss Instruktionen des Kunden jeweils beim CTAG-Handelspartner zu veranlassen (Execution Only) sowie anfallende Kosten, Gebühren und Steuern jeweils zulasten des Wallet zu belasten.

5. Kommunikation

5.1. Jegliche Kommunikation zwischen CTAG und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf sowie der Ausleihe von Crypto Assets findet ausschliesslich in elektronischer Form über die CTAG-App statt, soweit sich aus diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Erklärungen werden dem Kunden nicht zusätzlich in Papierform zugesandt, sofern nicht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

5.2. CTAG kann alle Kommunikationskanäle nutzen, um dem Kunden Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Geschäftsbeziehung relevant oder nützlich sind, insbesondere die Web- und Mobilanwendungen von CTAG sowie unverschlüsselte Kommunikationskanäle, einschliesslich E-Mail. CTAG wendet die erforderliche Sorgfalt an und ergreift die allgemein üblichen Vorkehrungen, um betrügerische Aktivitäten in ihrem Wirkungsbereich zu erkennen und zu verhindern.

 

5.3. Mitteilungen von CTAG über jegliche Kommunikationskanäle gelten als zugestellt, wenn sie von CTAG an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktadressen übermittelt wurden und, soweit gesetzlich erforderlich, in den Machtbereich des Kunden gelangt sind. Solche Informationen und Dokumente können insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Kontoauszüge, Benachrichtigungen und Änderungen der AGB oder andere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und CTAG umfassen.

 

5.4. Die Nutzung von unverschlüsselten Kommunikationswegen ist mit verschiedenen Risiken verbunden, die zu Schäden beim Kunden führen können. Zu diesen Risiken gehören unter anderem das Risiko von Übertragungsfehlern, Veränderungen oder Vervielfältigungen durch unbefugte Dritte, das Risiko des Abfangens oder der Manipulation von Inhalten und das Risiko der Einschleusung von Schadsoftware (Malware) durch unbefugte Dritte. Durch die Nutzung dieser Kommunikationskanäle akzeptiert der Kunde diese Risiken und erklärt sich bereit, allfällige daraus resultierende Konsequenzen oder Nachteile zu tragen.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

6.1. CTAG ist berechtigt, vom Kunden jede Art von Informationen, Unterlagen oder Daten anzufordern, die für die Geschäftsbeziehung oder die Erbringung der Dienstleistungen notwendig oder nützlich sind. Zu diesen Informationen, Unterlagen und Daten gehören unter anderem Angaben betreffend Person, Staatsangehörigkeit(en), Wohnsitz und Bankverbindungen des Kunden. Sie können ferner Informationen und Unterlagen über den bzw. die wirtschaftlich Berechtigten gemäss Definition in den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften einverlangen, insbesondere die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung, sowie über die Herkunft der Mittel und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

6.2. Zur ordnungsgemässen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie seiner E-Mail-Adresse CTAG unverzüglich mitteilt. Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Postfach seiner CTAG-App und per E-Mail eingegangenen Mitteilungen regelmässig zu prüfen.

6.3. Der Kunde ist gehalten, zu kooperieren und aktuelle Kontaktinformationen bereitzustellen, um nachrichtenlose Vermögen zu vermeiden. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um einen Kontaktverlust zu vermeiden. CTAG kann dem Kunden die Bemühungen und Aufwendungen in Rechnung stellen, die zur (Wieder-)Herstellung des Kontakts mit dem Kunden erforderlich sind. Bei fortgesetzter Nichtnutzung des Kundenkontos behält sich CTAG das Recht vor, den Zugang zur CTAG-App zu deaktivieren.

6.4. Der Kunde soll sicherstellen, dass CTAG ein Ereignis wie Insolvenz, Handlungsunfähigkeit, Tod oder die Erklärung des mutmasslichen Todes des Kunden unverzüglich mitgeteilt wird. Jeder Schaden, der sich aus einem solchen Ereignis und der unterlassenen Information von CTAG ergibt, geht zulasten des Kunden.

6.5. Allfällige Beanstandungen von zugestellten Dokumenten müssen unverzüglich, spätestens jedoch 30 (dreissig) Kalendertage, nach deren Erhalt, schriftlich oder über die CTAG-App mitgeteilt werden, andernfalls gelten sie als genehmigt. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mitteilung einer Beanstandung, so gilt dies als Verletzung seiner Pflichten, einschliesslich seiner Schadensminderungspflicht, und der Kunde trägt die daraus entstehenden Risiken selbst.

6.6. Ergeben sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes Zweifelsfälle, wie z.B. ungewöhnliche Fehler, unerwartetes Systemverhalten, Unregelmässigkeiten oder ähnliche Umstände, die den Verdacht eines ungewöhnlichen oder kriminellen Verhaltens begründen können, ist der Kunde verpflichtet, CTAG unverzüglich zu informieren.

6.7. Der Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die CTAG-App und alle für die Kommunikation mit CTAG genutzten Kommunikationskanäle mit der gebotenen Sorgfalt zu treffen und aufrechtzuerhalten. Der Kunde stellt sicher, dass die neueste Version der CTAG-App verwendet wird. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, seine eigene informationstechnische Infrastruktur, insbesondere seine Geräte, Software und Netzwerke, gegen elektronische Angriffe und unbefugte Nutzung zu schützen und auf dem neuesten Stand zu halten.

6.8. Ein Kunde, der sich mit seinem Benutzernamen und Passwort in der CTAG-App angemeldet ("eingeloggt") hat, darf seinen mobilen Device, über den die Anmeldung erfolgt ist, nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei einem Verstoss gegen die vorgenannten Verhaltensrichtlinien haftet der Kunde für alle damit verbundenen Risiken und Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, seinen mobilen Device zumindest mit einem Code zu schützen.

6.9. Der Kunde ist selbst für die sichere Verwahrung seiner individuellen Kombination aus Benutzername und Passwort sowie seiner Private Keys verantwortlich. Er muss jede mögliche Sorgfalt walten lassen und alle geeigneten Vorsichtsmassnahmen treffen, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen keine Kenntnis von seiner individuellen Kombination aus Benutzername und Passwort sowie von den Access Keys erlangen. Der Kunde darf insbesondere seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort oder seine Access Keys nicht zusammen mit seinen anderen Unterlagen zu CTAG aufbewahren oder elektronisch oder in anderer Form speichern oder festhalten.

Der Kunde muss eine persönliche individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort so wählen, dass diese nicht auf einfache Weise von unbefugten Personen zu ermitteln sind.

 

6.10. Stellt der Kunde fest oder hegt er den begründeten Verdacht, dass seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort oder seine Access Keys unbefugten Personen bekannt geworden ist oder dass sein Konto bei CTAG unbefugt benutzt worden ist, so ist er verpflichtet, CTAG hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und – sofern möglich– seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort auf der CTAG-App unverzüglich zu ändern. Sofern letzteres nicht möglich ist, wird CTAG unverzüglich nach Erhalt und Kenntnisnahme von der entsprechenden Mitteilung und nach Überprüfung der Identität während der üblichen Geschäftszeiten den Zugang des Kunden zu seinem Konto auf der CTAG-App bis auf weiteres sperren. Das Konto des Kunden kann von CTAG jederzeit gesperrt werden, wenn eine unbefugte Nutzung festgestellt wird. CTAG wird den Kunden in diesem Fall über die notwendigen Schritte zum zweifelsfreien Nachweis seiner rechtmässigen Inhaberschaft unterrichten, die für eine Aufhebung der Sperre erforderlich ist. Bestehen Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung des Zugangs, ist CTAG berechtigt, die Crypto Assets in den Wallets des Kunden zu sperren, so dass ein Abfluss von Crypto Assets nicht möglich ist.

 

6.11. Der Kunde darf von CTAG veröffentlichte Inhalte nur mit schriftlicher Erlaubnis von CTAG verwenden.

7. Trading – Ausführung von Handelsaufträgen

7.1. Über die CTAG-App kann der Kunde den Handel (Trading) durchführen. Handelsaufträge zum Kauf oder Verkauf von Crypto Assets  können ausschliesslich über die CTAG-App veranlasst werden. Die Aufträge werden vollautomatisiert 24/7 ausgeführt. Der Kauf oder Verkauf werden dem Kunden über die CTAG-App bestätigt. CTAG ist nicht verpflichtet, telefonisch, per Fax oder auf anderem elektronischem Wege erteilte Handelsaufträge auszuführen. Die Handelsaufträge werden in Übereinstimmung mit den Standards der CTAG und derjenigen des CTAG-Handelspartners zur bestmöglichen Ausführung und der vertraglichen Sorgfaltspflicht veranlasst (Best Execution).

7.2. CTAG ist bestrebt, die Dienstleistungen zugunsten des Kunden beförderlich zu erbringen und die Ausführung der Handelsaufträge innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu bewirken. Der Kunde erkennt jedoch an und akzeptiert, dass es aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen kommen kann, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Überprüfung von Ausführungsanforderungen, die Klärung der Herkunft von Vermögenswerten, die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften oder aus technischen und betrieblichen Gründen.

7.3. Handelsaufträge des Kunden werden auf einer reinen Ausführungs- bzw. Übermittlungsbasis ausgeführt (Execution Only). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine Kommunikation zwischen CTAG und dem Kunden eine Anlageberatung in Bezug auf die Crypto Assets oder Investitionen darin darstellt und dass CTAG weder die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden noch seine finanzielle Situation oder seine Anlageziele zu beurteilen hat.

7.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dienstleistungen in Bezug auf Fiat-Währungen von den Betriebszeiten und anderen betrieblichen Einschränkungen der Banken und von anderen vom Kunden oder von CTAG einbezogenen Dritten (insbes. Kooperationspartner) abhängen können.

 

7.5. Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass Handelsaufträge aufgrund von Marktbedingungen und technischen Umständen nicht ausgeführt werden können, wie z.B., jedoch nicht ausschliesslich, technische Probleme mit Internetdienstleistern oder anderen Informations-Technologie-Infrastrukturen, Crypto Assets-Events, fehlende Liquidität oder Nicht-Verfügbarkeit von Handelsplattformen und anderer Handelssysteme oder andere Situationen, die ausserhalb der Kontrolle von CTAG liegen.

 

7.6. CTAG hat das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu unterbrechen, einzuschränken oder einzustellen. Gründe für solche Unterbrüche, Einschränkungen oder Einstellungen können unter anderem, jedoch nicht ausschliesslich, sein: technische oder operative Gründe, Crypto Assets-Events oder die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften (z.B. Sanktionen, Embargos, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), Selbstregulierungsstandards, Geschäfts- oder Handelspraktiken, vertragliche Verpflichtungen von CTAG oder interne Standards von CTAG oder derjenigen der Kooperationspartner. Unterbrüche, Einschränkungen und Einstellungen können unter anderem zur Kündigung oder Sperrung von Konten oder Vermögenswerten oder zur Weigerung der Annahme von Vermögenswerten von Kunden führen.

8. Annahme und Rückgabe von digitalen
Vermögenswerten (Crypto Assets)

8.1. CTAG nimmt keine digitalen Vermögenswerte von Kunden und von Dritten entgegen und überträgt keine digitalen Vermögenswerte an Dritte. Ein- und Auszahlungen erfolgen ausschliesslich in Form von Fiat Währungen über das Einzahlungskonto des Kunden und werden dem Kunden auf dasjenige Konto überwiesen, aus dem er die Einzahlung an CTAG getätigt hat.

8.2. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, Einzahlungen in Fiat-Währungen, die den Betrag oder Gegenwert von CHF 100'000 übersteigen, nur nach entsprechender Benachrichtigung von CTAG via den Supportkanal aus der CTAG-App und mindestens einen Werktag im Voraus gemäss den CTAG-Öffnungszeiten anzumelden. Nach Erhalt der Bestätigung der Übertragungsdetails durch CTAG (d.h. Art des Vermögenswerts, Betrag, Zeitpunkt der Übertragung) kann der Kunde die Zahlung veranlassen.

8.3. CTAG hat das Recht, Vermögenswerte in Fiat-Währung jederzeit auf das Bankkonto des Kunden zurücküberweisen zu lassen.

9. Einstellung von Dienstleistungen und
der Unterstützung von Vermögenswerten

9.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass CTAG nach eigenem Ermessen bestimmte digitale Vermögenswerte nicht unterstützt, insbesondere aus ökonomischen, technischen, betrieblichen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen.

9.2. CTAG kann die Dienstleistungen jederzeit ganz oder teilweise anpassen oder einstellen, ins-besondere, aber nicht ausschliesslich, das Angebot an Produkten und Vermögenswerten, die den Kunden zur Verfügung stehen, einschliesslich Crypto Assets und Fiat-Währungen oder anderen Vermögenswerten.

9.3. CTAG kann entscheiden, welche Crypto Assets im Rahmen der Dienstleistungen unterstützt und angeboten werden. Wenn CTAG beschliesst, bestimmte Crypto Assets im Rahmen der CTAG-App nicht mehr anzubieten, hat der Kunde jene innert der vorgegebenen Frist gegen eine andere Währung einzutauschen. Sollte der Kunde innerhalb der vorgegebenen Frist die Werte nicht gewechselt haben, akzeptiert der Kunde, dass CTAG die Crypto Assets in die Basiswährung umwandeln und die Gutschrift auf seinem Ertrags-Konto bewirkt.

10. Gebühren und Kosten

10.1. Der Kunde ermächtigt CTAG hiermit, die mit CTAG und ihren Kooperationspartnern bzw. seinen Vertragspartnern vereinbarten Gebühren, Spesen, Zinsen und Kosten oder jede andere Art von Gebühren bei Fälligkeit von seinem Konto abzubuchen und seinem Konto zur Korrektur von Gebühren oder aus anderen Gründen gutzuschreiben.

10.2. CTAG behält sich das Recht vor, die Höhe und den Umfang der Gebühren und Auslagen jederzeit und ohne Angabe von Gründen einseitig anzupassen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Marktbedingungen oder von CTAG in Rechnung gestellten Gebühren Dritter. Solche Änderungen werden mit der Veröffentlichung auf der Website von CTAG, der Mitteilung in CTAG-App oder der Mitteilung an den Kunden über andere Kommunikationskanäle wirksam.

10.3. CTAG ist berechtigt, dem Kunden besondere Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die durch den Kunden verursacht wurden, insbesondere infolge von Insolvenz- oder Konkursverfahren, der Durchsetzung von Sicherungsrechten oder gerichtlichen Verfahren gegen den Kunden, Crypto Assets-Events oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

10.4. Die Gebühren, Spesen, Zinsen und Kosten oder jede andere Art von Gebühren werden auf der CTAG-App, auf der Webseite von CTAG und auf derjenigen der Kooperationspartner bekanntgegeben.

11. Datenschutz, Profiling und Marketing

11.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CTAG Informationen erhebt, speichert, nutzt oder anderweitig verarbeitet. Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person nach schweizerischem Recht beziehen, wie z.B. Name, Kontaktdaten, Kontonummer und wirtschaftlich Berechtigter.

11.2. Wenn CTAG Personendaten verarbeitet, ergreift sie geeignete Massnahmen, um die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu gewährleisten. Die bei der Verarbeitung von Personendaten angewandten Grundsätze sind in der Datenschutzrichtlinie dargelegt, die einen integralen Bestandteil dieser AGB darstellt. Die aktuelle Fassung der Datenschutzrichtlinie ist auf der Website von CTAG abrufbar www.cointract.ch/datenschutz.

11.3. CTAG kann verpflichtet sein, Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschliesslich Daten, die den Kunden identifizieren oder seine Identifizierung ermöglichen an Dritte weiterzugeben, unter anderem, jedoch nicht ausschliesslich, an Kooperationspartner, Banken und Zahlungssysteme, die beim Transfer der Vermögenswerte beteiligt sind. Dazu gehören insbesondere der Name, die Adresse und die Kontonummer bzw. die internationale Kontonummer ("IBAN") des Kunden sowie die Unterlagen zur Kundenidentifizierung (Know-Your-Customer; nachfolgend "KYC") und zur Herkunft der Vermögenswerte. Mit der Antragstellung auf Nutzung und/oder Nutzung der Dienstleistungen ermächtigt der Kunde CTAG, die betreffenden Daten des Kunden sowie alle damit zusammenhängenden Informationen bei Bedarf an Dritte, einschliesslich Behörden und Gruppengesellschaften, weiterzugeben, um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, behördlichen Aufforderungen nachzukommen oder die berechtigten Interessen von CTAG zu wahren. Mit der Antrag-stellung auf Nutzung und/oder Nutzung der Dienstleistungen ermächtigt der Kunde ferner CTAG, die betreffenden Daten des Kunden sowie alle damit zusammenhängenden Informationen bei Bedarf an die Kooperations- und Handelspartner der CTAG, insbesondere Nexo, weiterzugeben, um vertragliche, regulatorische oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, auch im Kontext mit den KYC-Anforderungen dieser Kooperations- und Handelspartner.

 

11.4. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass CTAG sämtliche Kommunikation ohne ausdrückliche vorherige Ankündigung aufzeichnen, verarbeiten, speichern, kombinieren und analysieren darf. Der Kunde erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass solche Aufzeichnungen als Beweismittel in einem Verfahren im Zusammenhang mit einem strittigen Auftrag oder einer strittigen Transaktion und zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen vorgelegt werden können.

 

11.5. In Bezug auf die von CTAG angebotenen Dienstleistungen willigt der Kunde hiermit ein, dass CTAG Kundendaten zum Zweck der Erstellung von Profilen verarbeiten und den Kunden zu Werbe- und Marketingzwecken kontaktieren darf.

12. Outsourcing und Vertraulichkeit

12.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass CTAG Geschäftstätigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte in oder ausserhalb der Schweiz unter Einhaltung der geltenden Gesetze auslagern kann. Solche Outsourcing-Partner können ihrerseits andere Dritte einbeziehen. Die Kundendaten der CTAG werden in Servern mit Standort Schweiz gespeichert.

12.2. Das Outsourcing kann die Übermittlung von Kundendaten sowie andere Daten an die entsprechenden Outsourcing-Partner und an von diesen beigezogene Dritte erfordern. Geltende Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten gelten gleichermassen oder in gleichwertiger Weise für Outsourcing-Partner und Dritte.

 

12.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis bzw. entbindet CTAG von ihrer Geschäftsgeheimnis- und Datenschutzpflicht, soweit dies zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen notwendig ist, insbesondere:

  • beim vom Kunden gegen CTAG eingeleiteten gerichtlichen Schritten.

  • zur Sicherung der Ansprüche der CTAG und der Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder Dritter.

  • beim Inkasso von Forderungen der CTAG gegen den Kunden.

  • bei öffentlich oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes erhobenen Vorwürfen des Kunden gegen CTAG.

  • zur Verhinderung von Post-Retouren.

  • wenn Daten im Rahmen einer Auslagerung (Outsourcing) bearbeitet werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass allfällige Datenbearbeitungen im Ausland nicht dem Schutz des Schweizer Rechts unterstehen. Eine ausländische Behörde wie bspw. ein Gericht oder andere Dritte können ggfs. nach dem ausländischen Recht die Herausgabe anordnen oder auf Daten zugreifen.

13. Risikoaufklärung

13.1. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass Crypto Assets sehr volatil und/oder risikobehaftet sind sowie dass die zugrundeliegenden Märkte illiquide sein können, mit dem Risiko, dass der Wert der Crypto Assets erheblich sinken kann oder dass solche Crypto Assets sogar völlig wertlos werden können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Crypto Assets in der Regel weder durch eine bestimmte Nation, eine Institution, ein Unternehmen, eine Person oder durch CTAG oder ihre Kooperations- und Handelspartner garantiert noch abgesichert sind. Darüber hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Crypto Assets in einigen Rechtsordnungen nicht reguliert sind und ihr rechtlicher und regulatorischer Status unsicher sein kann.

13.2. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass Geräte, Systeme, Software und Netzwerke auf Seiten des Kunden ausserhalb der Kontrolle von CTAG liegen und eine Schwachstelle darstellen können, die von unbefugten Dritten missbraucht werden kann.

13.3. Der Kunde anerkennt die Risiken, die mit den Dienstleistungen in Bezug auf Crypto Assets verbunden sind, in vollem Umfang und akzeptiert sie. Die genannten Risiken sind nicht abschliessend und soweit sie ausserhalb der Kontrolle von CTAG liegen, schliesst CTAG jede Haftung aus, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

14. Haftung von CTAG

14.1. CTAG ist bestrebt, einen kontinuierlichen Zugriff auf die CTAG-App zu ermöglichen, kann jedoch keine ständige Verfügbarkeit gewährleisten. Das betrifft insbesondere Fälle von Angriffen auf die Netzinfrastruktur. Die auf der CTAG-App bereitgestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko. CTAG haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch die Nutzung der von CTAG angebotenen Dienste oder der dort veröffentlichten Inhalte entstehen.

14.2. CTAG erbringt die Dienstleistungen gegenüber dem Kunden mit angemessener Sorgfalt und ist bestrebt ihre Prozesse hinsichtlich Qualität und Effizienz laufend zu verbessern.

14.3. CTAG haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und schliesst jede Haftung für etwaige Schäden aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche Haftung der CTAG für indirekte oder Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen.

 

14.4. CTAG schliesst die Haftung für von ihren Hilfspersonen mit leichter oder grober Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz verursachte Schäden aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

14.5. CTAG haftet nicht für Schäden oder die Verwirklichung von Risiken aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des Einflussbereichs von CTAG liegen sowie für Schäden, die der Kunde verursacht hat, insbesondere weil er es versäumt hat, Massnahmen zur Schadensvermeidung oder -minderung zu ergreifen.

 

14.6. Insbesondere haftet CTAG nicht für Schäden, auch nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, wenn solche Schäden:

  • sich aus einer verzögerten oder nicht ausgeführten Bearbeitung von Handelsaufträgen oder Weisungen ergeben;

  • aufgrund von Umständen, die sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Kontrolle von CTAG liegen können, und die dazu führen, dass die Dienstleistungen nicht verfügbar sind, einschliesslich routinemässiger Wartungsarbeiten;

  • aufgrund von Übertragungen von Fiat-Währungen entstehen, die trotz fehlender vorheriger Mitteilung durch den Kunden und/oder fehlender Bestätigung der Übertragung durch CTAG vorgenommen wurden;

  • welche aus dem direkten vertraglichen Verhältnis des Kunden mit dem CTAG-Handelspartner resultieren.

15. Kündigung

15.1. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung mit CTAG, soweit keine besondere abweichende Laufzeit oder Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann in der CTAG-App oder in schriftlicher Form gegenüber CTAG erklärt werden. Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

15.2. CTAG kann die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat per Ende eines jeden Monats ordentlich kündigen.

CTAG kann die Geschäftsbeziehung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor bei einem wiederholten Verstoss gegen diese AGB. Ein wichtiger Grund kann ferner schon bei einem einmaligen schwerwiegenden Verstoss gegen die AGB gegeben sein, etwa bei unzutreffenden Angaben, bei Täuschung oder versuchter Täuschung von CTAG durch den Kunden. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn ein Kunde die von CTAG erteilte Einwilligung zur Datenerfassung oder -nutzung widerruft, da CTAG die angebotenen Dienstleistungen ohne die Speicherung und Nutzung der Daten des Kunden nicht mehr erbringen kann.

 

15.3. Eine Kündigung erfolgt in der CTAG-App oder durch E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

16. Bestandungen

16.1. Es ist das allgemeine Ziel von CTAG, Produkte und Serviceleistungen anzubieten, welche die Bedürfnisse der Kunden erfüllen. Falls dennoch Fragen bestehen oder eine Beschwerde an CTAG eingereicht wird, ist es das Bestreben, diese zeitnah und transparent zu bearbeiten und das Anliegen zu klären. Jeder Kunde kann sich über das Support-Formular mit einer Frage oder Beschwerde an CTAG wenden.

 

16.2. Fragen im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem CTAG-Handelspartner wird CTAG an den CTAG-Handelspartner weiterleiten, soweit der Kunde seine Anfrage nicht direkt beim CTAG-Handelspartner einreicht.

17. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

17.1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden i.d.R. spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens auf der CTAG-App bekanntgegeben und/ über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse zugänglich gemacht.

17.2. Dem Kunden wird ermöglicht, Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die dem Kunden gemäss Ziff. 16.1. mitgeteilten Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht fristgerecht im Sinne von Ziff. 16.3. in schriftlicher Form den geänderten AGB widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird CTAG den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.

 

17.3. Will der Kunde einer ihm angebotenen Änderung nicht zustimmen, muss er CTAG innerhalb von vier Wochen, nachdem ihm die Änderung in der CTAG-App oder per E-Mail angeboten worden ist, den Widerspruch schriftlich mitteilen. Erfolgt binnen der vorgesehenen Frist kein Widerspruch des Kunden, gelten die Änderungen als durch den Kunden akzeptiert.

18. Geltende Regeln und Bestimmungen
Kooperationspartner

Alle Transaktionen auf Rechnung des Kunden unterstehen Statuten, Verfassung, Regeln, Bestimmungen, Aufsicht, Gebräuchen und Usanzen der Kooperationspartner, der Börse oder des Marktes und gegebenenfalls deren / dessen Abrechnungsstelle, an welcher / welchem diese Transaktionen ausgeführt, einschliesslich der Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, wobei diese Aufstellung nicht abschliessend ist.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und CTAG, wie auch insbesondere die Dienstleistungsvereinbarung und diese AGB, inkl. diese Ziffer, unterstehen schweizerischem materiellen Recht, dies unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPRG).

19.2. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Dokument und der Geschäftsbeziehung stehenden Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. CTAG ist jedoch befugt, ihre Rechte auch vor den Gerichten am Wohnsitz des Kunden oder allen anderen zuständigen Behörden geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar bleibt.

 

19.3. In Bezug auf die Kooperationspartner bleibt zu berücksichtigten, dass diese eigene Erfüllungsorte und Gerichtsstände definieren.

20. Ombudsstelle

Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen der Kundin oder dem Kunden und Cointract AG sollen (nach Art. 74 FIDLEG) nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch eine Ombudsstelle erledigt werden. Cointract AG hat sich dem Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD), Zürich, angeschlossen, welcher eine anerkannte Ombudsstelle des Eidgenössischen Finanzdepartementes gemäss Art. 84 Abs. 1 FIDLEG ist. Kontakt: Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD), Bleicherweg 10, 8002 Zürich (ombudsmann@ofdl.ch; www.ofdl.ch)

Sonnmatt 7

CH-6213 Knutwil

Bitte beachte, dass Investitionen mit Risiko verbunden sind. Es besteht die Möglichkeit eines Kapitalverlustes. Wahrscheinlichkeitsprognosen und Renditen werden zu Visualisierungszwecken verwendet und spiegeln möglicherweise nicht die aktuelle und künftige Leistung wider. Unsere Website stellt Werbung dar. Bitte konsultiere unsere AGB’s und unsere Datenschutzrichtlinien für weitere Informationen.

Cointract AG gilt als Finanzintermediär und ist Mitglied des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen, Zug. 

Logo-VQFVerein_RGB_HE.jpg

NEWSLETTER

Für den Cointract Newsletter anmelden.

Danke für's Abonnieren!

Als innovativer Schweizer ICT Anbieter hat Cointract AG das Qualitätslabel von Swiss Made Software erhalten.

Cointract-Crypto-App-Swiss-Made-Software.png

© 2023 Cointract AG

bottom of page